Leistungen der Krankenversicherung werden vom behandelnden Arzt versorgt. Zu den verordnungsfähigen Leistungen gehören:
Bei verordneten und genehmigten Tätigkeiten rechnen wir unsere Leistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wenn Sie noch nicht zuzahlungsbefreit sind, fällt für Sie lediglich für die ersten 28 Tage eine Zuzahlung i.H.v. 10 % des Rechnungsbetrages an.